Fake-News: Bundesamt (BAMF) sucht Statisten
Seit dem Beginn des Monats März 2017 wird ein Bericht in der Zeitung verbreitet, was zu großer Verwunderung und zahlreichen Anfragen bei uns führt.
Diese Werbung wurde am 3. April 2017 erneut verbreitet und trat bereits im Märzs 2017 das erste Mal in Erscheinung und breitet sich auf Facebook und Twitter aus. Eine Anzeige soll beweisen, dass das „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ verschiedene Statisten für Aufnahmen von Bildern und Videos sucht. Es handelt sich um einen Screenshot, der mit einem Handy aufgenommen wurde: Es ist unklar, aus welcher Zeitung dieses stammen sollte, aber wir haben den Ursprung gefunden. Es handelt sich um einen Twitter-Account namens „Daily Fake News“. Laut ihrer Aussage ist diese Seite eine Art Satire.
Das Bundesamt distanziert sich von einer in den sozialen Medien kursierenden Stellenanzeige, in der Statisten für einen Videodreh gesucht werden. Diese Anzeige ist eine Fälschung.
Diese Anzeige ist nicht authentisch. Unter diesem Link können Sie die Stellenangebote des BAMF auf unserer Website einsehen. Außerdem gibt es einen Warnhinweis für Leser bezüglich des falschen Artikels „BAMF sucht Statisten für Bild- und Videoaufnahmen“. In der falschen Stellenanzeige wird angegeben, dass das BAMF Statisten gemäß dem „Mindestlohn“ bezahlen würde.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine staatliche Institution in Deutschland. Die Bundesbehörden sind an den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) gebunden, der von der Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch den Bundesvorstand der ver.di mit Sitz in Berlin, abgeschlossen wurde. Es existieren verschiedene Tarifverträge für diesen Bereich, einschließlich der Entgeltordnung (TVöD-EGO), welche die Angestellten des BAMF nach ihren Aufgaben in 15 Entgeltgruppen (E1 bis E15) unterteilt.
Es gibt Besoldungsgruppen für Beamte, aber diese werden hier nicht behandelt. In der Tabelle der Bezahlung des TVöD sind diese Kategorien zu finden. Dort sind bestimmte Euro-Beträge für die Zahlung festgelegt. Daher würde das BAMF in einer authentischen Stellenanzeige niemals den „Mindestlohn“ angeben, da dies durch die Entgelttabelle des TVöD geregelt ist. Der Verfasser der falschen Stellenanzeige hat offensichtlich unwissend über das komplizierte Gehaltssystem und das Entgeltsystem des öffentlichen Dienstes in Deutschland fälschlicherweise als Bezahlung „Mindestlohn“ angegeben.