Luxusresidenz mit Tennisplatz und Schwimmbad: Kritik an Auswärtigem Amt

Das Auswärtige Amt gönnt sich in Brüssel eine neue „parkähnliche“ Residenz für 8 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof verurteilt diese und weitere Ausgaben.

Das neue Grundstück in Brüssel hat eine Fläche von 15.000 Quadratmetern und erinnert an einen Park. Außerdem gibt es hier ein luxuriöses Gebäude mit einem Schwimmbad im Inneren und einem Tennisplatz. Das Auswärtige Amt wird für die neue Residenz in Brüssel 8 Millionen Euro ausgeben. Der Bundesrechnungshof bemängelt den Erwerb des „parkähnlichen Grundstücks mit einem aufwendigen Gebäude“. Die Kritik basiert auf der Tatsache, dass für alle Leitungen der drei deutschen Auslandsvertretungen in Brüssel bereits gut ausgestattete Residenzen vorhanden sind.

Der Bundesrechnungshof berichtet, dass das Auswärtige Amt weder den Bedarf für den Kauf bewiesen noch Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit berücksichtigt hat. Aufgrund der Tatsache, dass das neue Grundstück eine Fläche von 15.000 Quadratmetern hat, die bis zu sechsmal größer ist als die bisher genutzten Grundstücke, ist es auch „energieintensiver und teurer im Unterhalt“.

„Das Auswärtige Amt missachtet seit Jahren die rechtlichen Vorgaben“

Laut dem Bundesrechnungshof gibt es keinen speziellen Fall. In den letzten Jahren wurden „vergleichbare Entdeckungen“ auf der ganzen Welt gemacht. Das Auswärtige Amt hat mehrmals Entscheidungen über den Erwerb oder die Miete von Auslandsliegenschaften getroffen, ohne dass ein entsprechender Bedarf vorhanden war. Es wurde keine Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit in anderen Situationen durchgeführt.

  • So habe es etwa an einer Auslandsvertretung in Europa „zwei ungenutzte Liegenschaften für die Kanzlei der Botschaft“ gegeben, während „der laufende Kanzleibetrieb in zusätzlichen angemieteten Räumlichkeiten geführt wurde“.
  • In einer Auslandsvertretung im Nahen Osten, so der Bundesrechnungshof, „kaufte das Auswärtige Amt für fast 5 Millionen Euro ein Grundstück, um darauf eine deutsche Auslandsschule zu errichten“. Das Grundstück darf nun aber nicht bebaut werden, weil es als Gartenland ausgewiesen ist.
  • Eine der vielen Auslandsvertretungen in Afrika unterhalte zudem „zwei Residenzen. Eine davon ist nahezu unbewohnt“.

„Das Auswärtige Amt missachtet seit Jahren die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Erwerb und Unterhalt seiner Liegenschaften im Ausland“, so die Finanzprüfer. Obwohl der Bundesrechnungshof Hinweise auf Verstöße gegen die rechtlichen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemacht hat, hat das Auswärtige Amt weiterhin unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen.

Unnötig große Grundstücke und Gebäude sind kein angemessener Standard

Laut dem Bundesrechnungshof hat das Auswärtige Amt insgesamt 864 Auslandsliegenschaften, die als Residenzen und Kanzleien verwendet werden. Laut den Informationen bestehen die Wohnstätten „aus einem öffentlichen und einem privaten Aspekt“. Es ist geplant, dass der offizielle Abschnitt der Residenz für administrative Aufgaben wie die Führung der Botschaft oder die ständige Vertretung genutzt wird. Das Auswärtige Amt räumt der Leiterin oder dem Leiter den privaten Aspekt als Dienstwohnung zu.

Im Jahr 2022 hat das Auswärtige Amt etwa 150 Millionen Euro für den Betrieb, die Instandhaltung und die Ausstattung der Immobilien im Ausland bereitgestellt. Laut der Controller wurden weitere etwa 66 Millionen Euro für Baumaßnahmen ausgegeben. Außerdem benötigen viele der Gebäude eine Sanierung. Das Auswärtige Amt hat angegeben, dass der Sanierungsbedarf seiner Auslandsliegenschaften im Jahr 2022 etwa 2,5 Milliarden Euro betragen wird.

Der Bundesrechnungshof rät dem Auswärtigen Amt, effektive interne Kontrollmechanismen zu implementieren, um frühzeitig unwirtschaftliches Verhalten zu erkennen und zu verhindern. Zudem betont der Bundesrechnungshof, dass eine angemessene Ausstattung für die Unterbringung und Erfüllung der Aufgaben der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes erforderlich ist. Es ist nicht notwendig, unnötig große Grundstücke und Gebäude zu haben, ebenso wenig wie umfangreiche Einrichtungen.

Auswärtiges Amt will Tennisplatz und Schwimmbad vorerst behalten

Der Bundesrechnungshof fordert das Auswärtige Amt ebenso auf, seine unnötigen Vermögenswerte im Ausland zügig zu ermitteln und verlustfrei zu veräußern. Dies gilt insbesondere für das Grundstück in Brüssel, das im Widerspruch zum Haushaltsrecht erworben wurde. Als Reaktion gab das Auswärtige Amt bekannt, dass es in einer Organisationsuntersuchung „seine Verfahrensgrundsätze und Kontrollmechanismen für Liegenschaftsentscheidungen überprüfen wird“. Außerdem findet man kontinuierlich seine nicht mehr benötigten Immobilien im Ausland. Sofern diese unerlässlich sind, wird versucht, sie zu verkaufen.

Das Luxusareal in Brüssel, das im Oktober 2021 unter der Leitung von Ex-Außenminister Heiko Maas erworben wurde, wird vorerst nicht wieder hergegeben, auch unter Annalena Baerbock. Es wurde die Notwendigkeit einer größeren Wohnstätte ermittelt und erläutert. Zwei der bisher in Brüssel bewohnten Unterkünfte benötigen Sanierung, während die neue Residenz das einzige Objekt zur Deckung des Bedarfs gewesen sei. Zunächst soll es als Zwischenstation dienen, während beide Bestandsresidenzen restauriert werden. Es ist geplant, später und basierend auf einer noch zu erarbeitenden Residenzstrategie zu entscheiden, welches Objekt in Brüssel dauerhaft aufgegeben wird.

Den ausführlichen Bericht des Bundesrechnungshofes im Original und in voller Länge finden Sie hier.

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